FAG (Flughafenausbaugegner) und Bürgerinitiativen gehen juristisch gegen den offenkundigen Rechtsbruch vor.
Hessische Staatskanzlei bleibt als Aufsichtsbehörde trotz Eilbedürftigkeit
6 Tage untätig.
Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien sieht rundfunkrechtliche Bestimmungen verletzt.
Rundfunkrat und Oppositionsparteien sind gefordert.
Mehr als eine Woche lang unterstützte die von den Firmen Fraport, Lufthansa und Condor getragene Initiative „Ja zu FRA“ mit Radiowerbespots im HR und in Radio FFH tagsüber im Stundentakt in nahezu allen Programmen eine geplante Kundgebung auf dem Frankfurter Römer am 01.03.2012 und rief zur Teilnahme auf.
Werbung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art ist jedoch gemäß § 7 Abs. 9 Nr. 1 RStV unzulässig.
Mit der Ausstrahlung der genannten Werbesendungen haben HR und FFH rechtswidrig gehandelt.
FAG (Flughafenausbaugegner) und Bürgerinitiativen gehen juristisch gegen den offenkundigen Rechtsbruch vor.Die Anwaltskanzlei Philipp-Gerlach Teßmer, Frankfurt, hat im Auftrag der FAG und im Namen von Mitgliedern der Bürgerinitiativen gegen den Flughafenausbau die Möglichkeit juristischer Schritte geprüft und am Dienstag, dem 28.02.2012, Beschwerde bei den Sendern sowie bei den Aufsichtsorganen, der hessischen Staatskanzlei und der Landesmedienanstalt (LPR) erhoben und dabei auch auf die Eilbedürftigkeit hingewiesen.
Die Sender reagierten auf die Beschwerde mit dem Versuch, die Ausstrahlung der Werbespots als „Wirtschaftswerbung“ zu rechtfertigen, beschränkten sich jetzt nurmehr noch auf einen Spot zum Thema „Arbeitsplätze“ und beriefen sich darauf, sie hätten den zunächst verwendeten Begriff „Kundgebung“ durch „Informationsveranstaltung“ ersetzt.
Auf die Argumente der Beschwerde wurde ansonsten nicht eingegangen.
Dabei kann es wohl nicht als „Wirtschaftswerbung“ angesehen werden, wenn man für die Teilnahme an einer als Kundgebung angemeldeten Veranstaltung aufruft, sowie dazu, „auf die Straße zu gehen“ und „Argumenten ein Gesicht zu geben“. Vor allem, wenn im gesamten Beitrag weder für ein Produkt noch für eine Dienstleitung geworben wird.
Die Hessische Staatskanzlei reagierte bis zum Wochenende nicht, auch nicht auf Mahnungen per Telefon oder Fax. Zitat dazu aus Aktenvermerk der Anwaltskanzlei zu einem Telefongespräch 26 Stunden nach Eingang der Beschwerde in der Staatskanzlei: „Auf meinen Vorhalt, dass die Angelegenheit keinen Aufschub dulde, da die Werbespots ausgestrahlt werden und die Beschwerde bereits am gestrigen Tag gegen 10 Uhr eingereicht worden sei, wollte er mich weiterhin auf den morgigen Tag verweisen…“
Ihre vollständige Untätigkeit angesichts eines in ihre Zuständigkeit fallenden Rechtsbruchs erklärte der Regierungssprecher Michael Bußer auf Anfrage gegenüber der FNP mit den Worten: „Wir müssen allen beteiligten die Möglichkeit geben, Stellung zu beziehen.“
Eine bemerkenswerte Aussage in Anbetracht ursprünglich gegebener Eilbedürftigkeit.
Die LPR teilte immerhin mit, dass die Spots zumindest bis zu ihrer Veränderung „nach einer ersten Einschätzung nicht den rundfunkrechtlichen Bestimmungen entsprechen“.
Am Nachmittag des 6. Tages seit Zustellung der Beschwerde über tagelanges fortgesetztes rechtswidriges Ausstrahlen politischer Werbung, trifft endlich eine vorläufige Stellungnahme der Hessische Staatskanzlei bei den Anwälten ein:
Unter Berufung auf §20 des HR-Gesetzes sieht die Aufsichtsbehörde „im Lichte des verfassungsrechtlichen Gebotes der Staatsferne des Rundfunks“ keine Möglichkeit selbst im Falle eines Verstoßes gegen den Rundfunkstattsvertrag „konkrete programmbezogene Anordnungen zu treffen“.
Das würde bedeuten, dass selbst im Falle von fortgesetzten Verstoßen gegen Rechtsvorschriften durch den HR, der Hessischen Staatkanzlei als Aufsichtsinstanz keine Maßnahmen zu Gebote stehen, um solches rechtswidrige Verhalten zu unterbinden.
Wieso nicht § 20 Absatz (3) Satz 1 des HR-Gesetzes zur Anwendung kommen kann, wird nicht ausgeführt. Dabei heißt es dort:
„Die Hessische Staatskanzlei ist berechtigt, den Hessischen Rundfunk durch schriftliche Mitteilung auf Maßnahmen oder Unterlassungen hinzuweisen, die dieses Gesetz oder die allgemeinen Rechtsvorschriften verletzen, und ihn aufzufordern, die Rechtsverletzung zu beseitigen.“
Inzwischen sind alle Oppositionparteien sowie der Rundfunkrat eingeschaltet und es steht zu hoffen, dass der politische sowie Druck ausreichen wird, um das rechtswidrige Handeln der Sender HR und FFH, das erklärtermaßen stets in enger Rückkopplung mit ihren Auftraggebern Fraport, Lufthansa und Condor erfolgte, nicht ohne angemessene Konsequenzen bleibt und dass die stillschweigende Duldung der hessischen Staatskanzlei, die letztlich den Verdacht der Begünstigung nahelegt, politsche Folgen haben wird, die der Bedeutung des Rundfunkstaatsvertrags angemessen sind und eine Wiederholung unmöglich machen.
Link zum §20 HR-Gesetz im Wortlaut: <hier>
Bitte den folgenden Beitrag zur Vorgeschichte und zur Bewertung der Vorgänge beachten.
Links zu allen Dokumente und Schriftstücken auf der Seite >Links zu den Dokumenten
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02.03.2012 Vorgeschichte und erste Bewertung: Tagelange rechtswidrige Rundfunkwerbung der Initiative „Ja zu FRA!“
Nachweislich und bewusst verstößt „Ja zu FRA!“ eine Woche lang gegen den Rundfunkstaatsvertrag, in unheiliger Allianz mit dem HR, FFH und der Hessischen Staatskanzlei.
Unehrlichkeit, Täuschung und rechtswidriges Verhalten als Geschäftsprinzip?
„Wir helfen unseren Kunden, in einer pluralistisch verfassten Gesellschaft Gehör auch für ihre Themen und Argumente zu finden.“ (Stellungnahme von Burson Marsteller zu ihrer Rolle bei der Initiative Ja zu Fra! (http://burson-marsteller.de/aktuelles/))
Rechtswidriges Verhalten und Täuschung öffentlicher Einrichtungen gehören dabei offenkundig zum Konzept von „Ja zu Fra!“
Die mit viel Geld in Print- und Online- Medien beworbene Kampagne Ja zu Fra!, hinter der erklärtermaßen Fraport, Lufthansa und Condor stehen, assistiert und beraten durch die weltweit operierende Agentur für Public Relations hat am 1.3. mit einer von ihr selbst als „Kundgebung“ bezeichneten und auch entsprechend angemeldeten Großveranstaltung auf dem Römer einen vorläufigen Höhepunkt erreicht, begleitet war das professionell organisierte Aufgebot mit Freifahrscheinen, Bus-Shuttle-Dienst, teilweise auch mit Freistellung während der Arbeitszeit für die Teilnehmer.
Über eine Woche hinweg gab von früh bis spät Radiowerbung im Halbstunden- oder Stundentakt auf allen Programmen des HR und im Privatsender FFH gaben dabei seit mindestens einer Woche im wahrsten Sinne des Wortes „den Ton an“. (s. zum Sachverhalt und der Vorgeschichte K. Dörfel: Anfrage anwaltliche Unterstützung RAin Philipp-Gerlach.doc)
Selbstbewusst wurde die 3 Radiowerbespots auch zum Download und zum Anhören im Internetauftritt präsentiert.
Nachdem sich offenkundig bis Freitag vermehrt Zuhörer über den fortgesetzten Rechtsbruch politischer Radiowerbung beschwert hatten, wurde in den ausgestrahlten Werbespots nachgebessert: statt „Kundgebung“ wurde nun von einer „Informationsveranstaltung“ gesprochen.
Der wesentliche politische Gehalt, die Aufforderung zum „auf die Straße gehen“, „den Argumenten ein Gesicht zu geben“ und „Flagge zu zeigen“ blieb unverändert. Ebenso wurde undefiniert von „uns“ und „wir“ gesprochen und niemals etwas anderes genannt als „Ja-zu Fra!“
Am Montag übernahm die Anwaltskanzlei Philipp-Gerlach – Teßmer, Frankfurt den Auftrag, mit juristischen Mitteln gegen die rechtswidrigen Werbesendungen vorzugehen.
Die dazu erforderlichen Schriftstücke wurden am Dienstag den Radiosendern HR und FFH sowie den für die Aufsicht zuständigen, der Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR) und der Staatskanzlei zugestellt. Die gestellte mehrstündige Frist zur Beendigung des rechtswidrigen Zustandes ließen die Sender bewusst verstreichen, auch von den Aufsichtsbehörden war bis Mittwoch nichts zu hören. (Kopien der Schriftsätze können vorgelegt werden, siehe Anhang: Verzeichnis)
Mittwoch um 11.40 Uhr traf die Antwort des HR bei den Anwälten ein. Angestrengtes Bemühen, darzulegen, dass es sich bei den Werbespots um „Wirtschaftswerbung“ handele. Auf die wesentlichen Elemente, die politische Werbung für eine als „Kundgebung“ deklarierte Veranstaltung belegen, wird gar nicht eingegangen. Man werde nur noch einen Werbespot zum Thema „Arbeitsplätze“ weiter senden, der bewege sich „eindeutig im Rahmen des rechtlich Zulässigen“.
Mittwoch um 15.28 – die Sendungen auf FFH liefen ununterbrochen weiter- meldete sich die Landesanstalt für privaten Rundfunk: der Beschwerde wurde insofern Recht gegeben, als man den Geschäftsführer des FFH angewiesen habe, die kritisierten Spots nicht mehr zu senden. Daraufhin wurden sie angeblich vor der erneuten Sendung geändert. Die LPR werde abschließend prüfen und sich wieder melden.
Unaufrichtige „Doppelstrategie“ – Wirtschaftswerbung für eine „Kundgebung“?
Nicht nur für Fraport, Lufthansa und Condor, sondern auch für die beteiligten Sender und die Hessische Staatskanzlei ist großer Imageschaden und Glaubwürdigkeitsverlust jetzt schon absehbar.
Der unauflösliche Widerspruch, die Veranstaltung am Donnerstag als „Kundgebung“ anzumelden und in allen Medien entsprechend zu Teilnahme aufzurufen, denselben Aufruf aber gegenüber den Rundfunkanstalten als „Wirtschaftswerbung“ darzustellen, veranlasste Herrn Dörfel als Beschwerdeführer schon am Mittwochmorgenbeim zuständigen Ordnungsamt der Stadt Frankfurt eine Überprüfung zu fordern, inzwischen hatte sich nämlich der HR schriftlich gegenüber anderen Beschwerdeführern eingelassen, Fraport als Auftraggeber habe nach Rücksprache nun für die als Kundgebung angemeldete Veranstaltung die Bezeichnung „Informationsveranstaltung“ veranlasst.
Um 16.50 Uhr ließ das zuständige Dezernat wissen, man habe geprüft und gehe unverändert davon aus, dass es sich um eine Kundgebung gemäß Art.8 GG handele, als Schwerpunkt sei von Meinungskundgabe auszugehen. Man geht also auch von Seiten der Stadt von dem politischen Charakter der „Kundgebung“ aus.
Der Widerspruch „Wirtschaftswerbung“ für eine als politische „Kundgebung“ angemeldete Veranstaltung ist nicht aufzulösen, der Vorwurf der vorsätzlichen trickreichen Missachtung des Rundfunkstaatsvertrags besteht unverändert, die offenkundige Kumpanei von HR und FFH lässt auf niedrigste Beweggründe schließen: Wohlverhalten gegenüber den zahlungskräftigen und zahlungswilligen Partnern Fraport, Lufthansa, Condor sowie Unterstützung der den Flughafenausbau betreibenden Landesregierung.
In der Berichterstattung zur Veranstaltung räumt der HR übrigens ohne weiteres ein, dass es sich, wie für jeden erkennbar, um eine politische Kundgebung handelt.
Die beteiligten Sender HR und FFH tragen die Verantwortung für den Rechtsbruch gemeinsam mit dem Auftraggeber „Ja zu FRA!“
Sender antworten „nach Rücksprache mit dem Auftraggeber“
Was die Rundfunkwerbung betrifft: Die Verletzung der gesetzlichen Regelungen wurde kaltschnäuzig durchgehalten. Man hat zwar gewissen thematische und sprachliche Einschränkungen zugelassen, aber in der Grundfrage keineswegs Boden preisgegeben.
Die Präsenz der Werbespots wurde rigoros durchgesetzt. Was schert es da, dass man sie im Laufe des Mittwochnachmittags von der Internetseite hat „verschwinden“ lassen – sie haben inzwischen ausgedient! Und jetzt, nachdem die Aufsichtsinstanzen zwar nicht unbedingt aktiviert, aber doch zumindest aufgeschreckt wurden, sollte man Wohlverhalten zwar nicht üben, aber signalisieren und nicht überziehen, das Ziel ist ohnehin erreicht.
Die für die Aufsicht über den HR zuständige Hessische Staatskanzlei bleibt trotz eindeutiger „Eilbedürftigkeit“ bis heute untätig. Stillschweigende Duldung von schwerwiegenden Rechtsverstößen.
Trotz von anfang an bestehender besonderer Dringlichkeit und obwohl mehrfach, auch schriftlich, gemahnt wurde, zuletzt am Donnerstag, dem 01.03.2012 ist die Staatskanzlei bis jetzt nicht tätig geworden.
Fazit für die Bewegung der Bürgerinitiativen gegen den Flughafenausbau:
Festzuhalten bleibt, dass wir am Donnerstag mit der Veranstaltung von „Ja zu FRA!“ im Interesse der wirtschaftlichen Gewinne und des Expansionsstrebens von Fraport, Lufthansa und Condor leben müssen, initiiert und mit höchstem finanziellen Aufwand gesponsort von diesen drei Wirtschaftsunternehmen, konzipert und gemanagt von eine global operierenden Publicity-Agentur von extrem zwielichtigem Ruf, dem sie wieder alle Ehre macht.
Nicht gelingen wird es jedoch, der Bewegung der Bürgerinitiativen als einer sozialen Bewegung von selbsttätigen Menschen, die in eigener Initiative ihre demokratischen Rechte wahrnehmen um einen unerträglichen Angriff auf ihre Lebensgrundlagen und ihre Gesundheit abzuwehren etwas Glaubhaftes entgegenzusetzen.
Nicht gelingen wird es, die Bewegung der Flughafenausbaugegner in die Ecke der „Neinsager“, rückwärtsgewandten Zukunfts- und Technikfeinde zu stellen, die kein Verständnis für die Arbeitsplatzsorgen der am Flughafen Beschäftigten haben.
Wir treten weiter unbeirrt ein für unsere Lebensgrundlage und die von vielen Hundertausenden von Menschen im Einzugsbereich Bereich der Landebahn für eine lebenswerte und lebensfähige Region, für einen umweltverträglichen Flughafenbetrieb und gegen maßloses und auch wirtschaftsblindes Expansionsstreben.
In diesem Sinne sind unsere Forderungen nach Ausbaustopp, Nachtflugverbot, Begrenzung der Flugbewegungen und Schließung der Landebahn Nordwest ohne weiters vereinbar mit der Aussage: Ja zum Flughafen Frankfurt!
Ein weiteres Lehrstück
Interessant ist es, die Veranstaltung am Donnerstag im Zusammenhang mit dem von Burson Marsteller bereits an anderer Stelle für potentielle Großkunden dargestellten Grundmuster der Straegie zur „Beeinflussung der öffentlichen Wahrnehmung“ zu betrachten Quelle: http://www.netlink.de/gen/Zeitung/strategie.htm:
1. „Fernbleiben von den Schlachtfeldern“:
Statt ernsthafter Auseinandersetzung mit dem existenziellen Problem der Bewohner, dass das Leben im Einzugsbereich der Landebahn unerträglich geworden ist und schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, redet man beharrlich daran vorbei und bemüht einfach andere Themen wie das längst widerlegte Märchen vom Jobmotor oder die uneinlösbare Verheißung der „erheblichen Lärmminderung“ durch so genannte „Maßnahmenbündel“. Die geplanten Kapazitätssteigerungen der Flüge auf fast das Doppelte übergeht man beharrlich mit Schweigen.
2. „Erzeugung positiver Wahrnehmung“
Fraportchef Schulte zeigt sich stets verständnisvoll und geduldig, zugewandt und empathisch, wie auch unser Ministerpräsident, soweit es seine Möglichkeiten zulassen.
Der Flughafen mit seinen schier ins Maßlose reichenden Steigerung der Flugbewegungen wird als „Lebensader“ des Rhein-Main-Gebiets dargestellt, der unerträglich Lärm- und Abgasterror der Flugzeuge auf der neuen Landebahn wird zu unvermeidlichen „Beeinträchtigungen“ umdefiniert, die eine Minderheit zum Wohle der Region lernen muss, zum „Wohl der Allgemeinheit“ in Kauf zu nehmen.
3. „Bekämpfung von Feuer mit Feuer“
Der Bürgerbewegung soll das Bild einer Bewegung für Fortschritt entgegengesetzt werden durch die zukunftsorientierte „Ja-zu-Fra!“- Bewegung. Die Menschen, die friedlich und mit demokratischen Mitteln gegen eine wirtschaftliche und politischer Übermacht für die Erhaltung ihrer Lebensgrundlage und einen umweltverträglichen Flughafenbetrieb eintreten, sollen als rigorose „Flughafengegner“, notorische „Neinsager“ und verbohrte“Fortschrittsfeinde“ abgestempelt werden.
4. „Herstellung von dienstleistungsgestützten Medienbeziehungen“.
Es wird langfristig und großzügig in die „Gestaltung der öffentlichen Wahrnehmung“ öffentliche Kommunikation im Sinne der Interessen von Fraport, Lufthansa und Condor investiert. dazu gehört selbstverständlich das Schalten von Werbung in allen verfügbaren Medien – bis hin zum Rundfunk. Stehen die gesetzlichen Regelungen entgegen, werden sich.schon Wege finden lassen, ausreichende Mittel sind ja vorhanden.
Knut Dörfel, 29.02.2012
Anhang: Verzeichnis der Schriftwechseln Materialien
Verzeichnis Schriftwechsel und Materialien