„Nachtflug-Debakel bringt Hessens Regierung in Not“ (Der Spiegel, 04.04.2012)

„(…)  Bouffier und seine glücklose schwarz-gelbe Landesregierung haben größere Probleme als Spott und Häme. Union und FDP verlieren das Vertrauen auch weiter Schichten der bürgerlichen Wähler. Die Bürger fühlen sich von der Landesregierung belogen, nachdem die erst ein Nachtflugverbot versprochen hatte und dieses dann nach der Genehmigung zum Bau einer neuen Landebahn wieder aushebeln wollte. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt, dass dies nicht nur unfein war, sondern schlicht rechtswidrig.

Die Richter verdonnerten die Bouffier-Regierung, am Frankfurter Flughafen von 23 bis 5 Uhr keinerlei Nachtflüge zuzulassen und in den „Randstunden“ davor und danach die Lärmbelastung strikter zu reglementieren als bisher geplant. (…)

Den ganzen Artikel hier lesen: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,825808,00.html

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Die Montagsdemonstrationen werden weiter gehen. Unsere Forderung nach einem Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, der Stilllegung der Landebahn und der Deckelung der Flugbewegungen bleibt bestehen.

‎Klare Worte finden die Flughafenausbaugegner FAG Frankfurt: „Die Montagsdemonstrationen werden weiter gehen. Unsere Forderung nach einem Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, der Stilllegung der Landebahn und der Deckelung der Flugbewegungen bleibt bestehen.“
Die ganze Presseerklärung hier: //bit.ly/HdSSsv

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05.03.2012 Tagelange rechtswidrige Ausstrahlung politischer Radiowerbung im Interesse von Fraport, Lufthansa und Condor bleibt weiterhin unbeanstandet.

FAG (Flughafenausbaugegner) und Bürgerinitiativen gehen juristisch gegen den offenkundigen Rechtsbruch vor.

Hessische Staatskanzlei bleibt als Aufsichtsbehörde trotz Eilbedürftigkeit
6 Tage untätig.
 

Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien sieht rundfunkrechtliche Bestimmungen verletzt.

Rundfunkrat und Oppositionsparteien sind gefordert.

Mehr als eine Woche lang unterstützte die von den Firmen Fraport, Lufthansa und Condor getragene Initiative „Ja zu FRA“ mit Radiowerbespots im HR und in Radio FFH tagsüber im Stundentakt in nahezu allen Programmen eine geplante Kundgebung auf dem Frankfurter Römer am 01.03.2012 und rief zur Teilnahme auf.

Werbung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art ist jedoch gemäß § 7 Abs. 9 Nr. 1 RStV unzulässig.

Mit der Ausstrahlung der genannten Werbesendungen haben HR und FFH rechtswidrig gehandelt.

FAG (Flughafenausbaugegner) und Bürgerinitiativen gehen juristisch gegen den offenkundigen Rechtsbruch vor.Die Anwaltskanzlei Philipp-Gerlach Teßmer, Frankfurt, hat im Auftrag der FAG und im Namen von Mitgliedern der Bürgerinitiativen gegen den Flughafenausbau die Möglichkeit juristischer Schritte geprüft und  am Dienstag, dem 28.02.2012, Beschwerde bei den Sendern sowie bei den Aufsichtsorganen, der hessischen Staatskanzlei und der Landesmedienanstalt (LPR) erhoben und dabei auch auf die Eilbedürftigkeit hingewiesen.

Die Sender reagierten auf die Beschwerde mit dem Versuch, die Ausstrahlung der Werbespots als „Wirtschaftswerbung“ zu rechtfertigen, beschränkten sich jetzt nurmehr noch auf einen Spot zum Thema „Arbeitsplätze“ und beriefen sich darauf, sie hätten den zunächst verwendeten Begriff „Kundgebung“ durch „Informationsveranstaltung“ ersetzt.

Auf die Argumente der Beschwerde wurde ansonsten nicht eingegangen.
Dabei kann es wohl nicht als „Wirtschaftswerbung“ angesehen werden, wenn man für die Teilnahme an einer als Kundgebung angemeldeten Veranstaltung aufruft, sowie dazu, „auf die Straße zu gehen“ und „Argumenten ein Gesicht zu geben“. Vor allem, wenn im gesamten Beitrag weder für ein Produkt noch für eine Dienstleitung geworben wird.

Die Hessische Staatskanzlei reagierte bis zum Wochenende nicht, auch nicht auf Mahnungen per Telefon oder Fax. Zitat dazu aus Aktenvermerk der Anwaltskanzlei zu einem Telefongespräch 26 Stunden nach Eingang der Beschwerde in der Staatskanzlei: „Auf meinen Vorhalt, dass die Angelegenheit keinen Aufschub dulde, da die Werbespots ausgestrahlt werden und die Beschwerde bereits am gestrigen Tag gegen 10 Uhr eingereicht worden sei, wollte er mich weiterhin auf den morgigen Tag verweisen…“

Ihre vollständige Untätigkeit angesichts eines in ihre Zuständigkeit fallenden Rechtsbruchs erklärte der Regierungssprecher Michael Bußer auf Anfrage gegenüber der FNP mit den Worten: „Wir müssen allen beteiligten die Möglichkeit geben, Stellung zu beziehen.“
Eine bemerkenswerte Aussage in Anbetracht ursprünglich gegebener Eilbedürftigkeit.

Die LPR teilte immerhin mit, dass die Spots zumindest bis zu ihrer Veränderung „nach einer ersten Einschätzung nicht den rundfunkrechtlichen Bestimmungen entsprechen“.

Am Nachmittag des 6. Tages seit Zustellung der Beschwerde über tagelanges fortgesetztes rechtswidriges Ausstrahlen politischer Werbung, trifft endlich eine vorläufige Stellungnahme der Hessische Staatskanzlei bei den Anwälten ein:

Unter Berufung auf §20 des HR-Gesetzes sieht die Aufsichtsbehörde „im Lichte des verfassungsrechtlichen Gebotes der Staatsferne des Rundfunks“ keine Möglichkeit selbst im Falle eines Verstoßes gegen den Rundfunkstattsvertrag „konkrete programmbezogene Anordnungen zu treffen“.

Das würde bedeuten, dass selbst im Falle von fortgesetzten Verstoßen gegen Rechtsvorschriften durch den HR, der  Hessischen Staatkanzlei als Aufsichtsinstanz keine Maßnahmen zu Gebote stehen, um solches rechtswidrige Verhalten zu unterbinden.

Wieso nicht § 20 Absatz (3) Satz 1 des HR-Gesetzes zur Anwendung kommen kann, wird nicht ausgeführt. Dabei heißt es dort:

„Die Hessische Staatskanzlei ist berechtigt, den Hessischen Rundfunk durch schriftliche Mitteilung auf Maßnahmen oder Unterlassungen hinzuweisen, die dieses Gesetz oder die allgemeinen Rechtsvorschriften verletzen, und ihn aufzufordern, die Rechtsverletzung zu beseitigen.“

Inzwischen sind alle Oppositionparteien sowie der Rundfunkrat eingeschaltet und es steht zu hoffen, dass der politische sowie Druck ausreichen wird, um das rechtswidrige Handeln der Sender HR und FFH, das erklärtermaßen stets in enger Rückkopplung mit ihren Auftraggebern Fraport, Lufthansa und Condor erfolgte, nicht ohne angemessene Konsequenzen bleibt und dass die stillschweigende Duldung der hessischen Staatskanzlei, die letztlich den Verdacht der Begünstigung nahelegt, politsche Folgen haben wird, die der Bedeutung des Rundfunkstaatsvertrags angemessen sind und eine Wiederholung unmöglich machen.

Link zum §20 HR-Gesetz im Wortlaut: <hier>

Bitte den folgenden Beitrag zur Vorgeschichte und zur Bewertung der Vorgänge beachten.

Links zu allen Dokumente und Schriftstücken auf der Seite >Links zu den Dokumenten
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02.03.2012 Vorgeschichte und erste Bewertung: Tagelange rechtswidrige Rundfunkwerbung der Initiative „Ja zu FRA!“

Nachweislich und bewusst verstößt „Ja zu FRA!“ eine Woche lang gegen den Rundfunkstaatsvertrag, in unheiliger Allianz mit dem HR, FFH und der Hessischen Staatskanzlei.

Unehrlichkeit, Täuschung und rechtswidriges Verhalten als Geschäftsprinzip?

„Wir helfen unseren Kunden, in einer pluralistisch verfassten Gesellschaft Gehör auch für ihre Themen und Argumente zu finden.“ (Stellungnahme von Burson Marsteller zu ihrer Rolle bei der Initiative Ja zu Fra! (http://burson-marsteller.de/aktuelles/))

Rechtswidriges Verhalten und Täuschung öffentlicher Einrichtungen gehören dabei offenkundig zum Konzept von „Ja zu Fra!“

Die mit viel Geld in Print- und Online- Medien beworbene Kampagne Ja zu Fra!, hinter der erklärtermaßen Fraport, Lufthansa und Condor stehen, assistiert und beraten durch die weltweit operierende Agentur für Public Relations hat am 1.3. mit einer von ihr selbst als „Kundgebung“ bezeichneten und auch entsprechend angemeldeten Großveranstaltung auf dem Römer einen vorläufigen Höhepunkt erreicht, begleitet war das professionell organisierte Aufgebot mit Freifahrscheinen, Bus-Shuttle-Dienst, teilweise auch mit Freistellung während der Arbeitszeit für die Teilnehmer.

Über eine Woche hinweg gab von früh bis spät Radiowerbung im Halbstunden- oder Stundentakt auf allen Programmen des HR und im Privatsender FFH gaben dabei seit mindestens einer Woche im wahrsten Sinne des Wortes „den Ton an“. (s. zum Sachverhalt und der Vorgeschichte K. Dörfel: Anfrage anwaltliche Unterstützung RAin Philipp-Gerlach.doc)

Selbstbewusst wurde die 3 Radiowerbespots auch zum Download und zum Anhören im Internetauftritt präsentiert.

Nachdem sich offenkundig bis Freitag vermehrt Zuhörer über den fortgesetzten Rechtsbruch politischer Radiowerbung beschwert hatten, wurde in den ausgestrahlten Werbespots nachgebessert: statt „Kundgebung“ wurde nun von einer „Informationsveranstaltung“ gesprochen.

Der wesentliche politische Gehalt, die Aufforderung zum „auf die Straße gehen“, „den Argumenten ein Gesicht zu geben“ und „Flagge zu zeigen“ blieb unverändert. Ebenso wurde undefiniert von „uns“ und „wir“ gesprochen und niemals etwas anderes genannt als „Ja-zu Fra!“

Am Montag übernahm die Anwaltskanzlei Philipp-Gerlach – Teßmer, Frankfurt den Auftrag, mit juristischen Mitteln gegen die rechtswidrigen Werbesendungen vorzugehen.

Die dazu erforderlichen Schriftstücke wurden am Dienstag den Radiosendern HR und FFH sowie den für die Aufsicht zuständigen, der Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR) und der Staatskanzlei zugestellt. Die gestellte mehrstündige Frist zur Beendigung des rechtswidrigen Zustandes ließen die Sender bewusst verstreichen, auch von den Aufsichtsbehörden war bis Mittwoch nichts zu hören. (Kopien der Schriftsätze können vorgelegt werden, siehe Anhang: Verzeichnis)

Mittwoch um 11.40 Uhr traf die Antwort des HR bei den Anwälten ein. Angestrengtes Bemühen, darzulegen, dass es sich bei den Werbespots um „Wirtschaftswerbung“ handele. Auf die wesentlichen Elemente, die politische Werbung für eine als „Kundgebung“ deklarierte Veranstaltung belegen, wird gar nicht eingegangen. Man werde nur noch einen Werbespot zum Thema „Arbeitsplätze“ weiter senden, der bewege sich „eindeutig im Rahmen des rechtlich Zulässigen“.

Mittwoch um 15.28 – die Sendungen auf FFH liefen ununterbrochen weiter- meldete sich die Landesanstalt für privaten Rundfunk: der Beschwerde wurde insofern Recht gegeben, als man den Geschäftsführer des FFH angewiesen habe, die kritisierten Spots nicht mehr zu senden. Daraufhin wurden sie angeblich vor der erneuten Sendung geändert. Die LPR werde abschließend prüfen und sich wieder melden.

Unaufrichtige „Doppelstrategie“ – Wirtschaftswerbung für eine „Kundgebung“?

 Nicht nur für Fraport, Lufthansa und Condor, sondern auch für die beteiligten Sender und die Hessische Staatskanzlei ist großer Imageschaden und Glaubwürdigkeitsverlust jetzt schon absehbar.

Der unauflösliche Widerspruch, die Veranstaltung am Donnerstag als „Kundgebung“ anzumelden und in allen Medien entsprechend zu Teilnahme aufzurufen, denselben Aufruf aber gegenüber den Rundfunkanstalten als „Wirtschaftswerbung“ darzustellen, veranlasste Herrn Dörfel als Beschwerdeführer schon am Mittwochmorgenbeim zuständigen Ordnungsamt der Stadt Frankfurt eine Überprüfung zu fordern, inzwischen hatte sich nämlich der HR schriftlich gegenüber anderen Beschwerdeführern eingelassen, Fraport als Auftraggeber habe nach Rücksprache nun für die als Kundgebung angemeldete Veranstaltung die Bezeichnung „Informationsveranstaltung“ veranlasst.

Um 16.50 Uhr ließ das zuständige Dezernat wissen, man habe geprüft und gehe unverändert davon aus, dass es sich um eine Kundgebung gemäß Art.8 GG handele, als Schwerpunkt sei von Meinungskundgabe auszugehen. Man geht also auch von Seiten der Stadt von dem politischen Charakter der „Kundgebung“ aus.

Der Widerspruch „Wirtschaftswerbung“ für eine als  politische „Kundgebung“ angemeldete Veranstaltung ist nicht aufzulösen, der Vorwurf der vorsätzlichen trickreichen Missachtung des Rundfunkstaatsvertrags besteht unverändert, die offenkundige Kumpanei von HR und FFH lässt auf niedrigste Beweggründe schließen: Wohlverhalten gegenüber den zahlungskräftigen und zahlungswilligen Partnern Fraport, Lufthansa, Condor sowie Unterstützung der den Flughafenausbau betreibenden Landesregierung.

In der Berichterstattung zur Veranstaltung räumt der HR übrigens ohne weiteres ein, dass es sich, wie für jeden erkennbar, um eine politische Kundgebung handelt.

Die beteiligten Sender HR und FFH tragen die Verantwortung für den Rechtsbruch gemeinsam  mit dem Auftraggeber „Ja zu FRA!“
Sender antworten „nach Rücksprache mit dem Auftraggeber“

Was die Rundfunkwerbung betrifft: Die Verletzung der gesetzlichen Regelungen wurde kaltschnäuzig durchgehalten. Man hat zwar gewissen thematische und sprachliche Einschränkungen zugelassen, aber in der Grundfrage keineswegs Boden preisgegeben.

Die Präsenz der Werbespots wurde rigoros durchgesetzt. Was schert es da, dass man sie im Laufe des Mittwochnachmittags von der Internetseite hat „verschwinden“ lassen – sie haben inzwischen ausgedient! Und jetzt, nachdem die Aufsichtsinstanzen zwar nicht unbedingt aktiviert, aber doch zumindest aufgeschreckt wurden, sollte man Wohlverhalten zwar nicht üben, aber signalisieren und nicht überziehen, das Ziel ist ohnehin erreicht.

Die für die Aufsicht über den HR zuständige Hessische Staatskanzlei bleibt trotz eindeutiger „Eilbedürftigkeit“ bis heute untätig. Stillschweigende Duldung von schwerwiegenden Rechtsverstößen.

 

Trotz von anfang an bestehender besonderer Dringlichkeit und obwohl mehrfach, auch schriftlich, gemahnt wurde, zuletzt am Donnerstag, dem 01.03.2012 ist die Staatskanzlei bis  jetzt nicht tätig geworden.

Fazit für die Bewegung der Bürgerinitiativen gegen den Flughafenausbau:

 Festzuhalten bleibt, dass wir am Donnerstag mit der Veranstaltung von „Ja zu FRA!“ im Interesse der wirtschaftlichen Gewinne und des Expansionsstrebens von Fraport, Lufthansa und Condor leben müssen, initiiert und mit höchstem finanziellen Aufwand gesponsort von diesen drei Wirtschaftsunternehmen, konzipert und gemanagt von eine global operierenden Publicity-Agentur von extrem zwielichtigem Ruf, dem sie wieder alle Ehre macht.

Nicht gelingen wird es jedoch, der Bewegung der Bürgerinitiativen als einer sozialen Bewegung von selbsttätigen Menschen, die in eigener Initiative ihre demokratischen Rechte wahrnehmen um einen unerträglichen Angriff auf ihre Lebensgrundlagen und ihre Gesundheit abzuwehren etwas Glaubhaftes entgegenzusetzen.

Nicht gelingen wird es, die Bewegung der Flughafenausbaugegner in die Ecke der „Neinsager“, rückwärtsgewandten Zukunfts- und Technikfeinde zu stellen, die kein Verständnis für die Arbeitsplatzsorgen der am Flughafen Beschäftigten haben.

Wir treten weiter unbeirrt ein  für unsere Lebensgrundlage und die von vielen Hundertausenden von Menschen  im Einzugsbereich Bereich der Landebahn für eine lebenswerte und lebensfähige Region, für einen umweltverträglichen Flughafenbetrieb und gegen maßloses und auch wirtschaftsblindes Expansionsstreben.

In diesem Sinne sind unsere Forderungen  nach Ausbaustopp, Nachtflugverbot, Begrenzung der Flugbewegungen und Schließung der Landebahn Nordwest ohne weiters vereinbar mit der Aussage: Ja zum Flughafen Frankfurt!

Ein weiteres Lehrstück

Interessant ist es, die Veranstaltung am Donnerstag im Zusammenhang mit dem von Burson Marsteller bereits an anderer Stelle für potentielle Großkunden dargestellten Grundmuster der Straegie zur „Beeinflussung der öffentlichen Wahrnehmung“ zu betrachten Quelle: http://www.netlink.de/gen/Zeitung/strategie.htm:

1. „Fernbleiben von den Schlachtfeldern“:
Statt ernsthafter Auseinandersetzung mit dem existenziellen Problem der Bewohner, dass das Leben im Einzugsbereich der Landebahn unerträglich geworden ist und schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, redet man beharrlich daran vorbei und bemüht einfach andere Themen wie das längst widerlegte Märchen vom Jobmotor oder die uneinlösbare Verheißung der „erheblichen Lärmminderung“ durch so genannte „Maßnahmenbündel“. Die geplanten Kapazitätssteigerungen der Flüge auf fast das Doppelte übergeht man beharrlich mit Schweigen.

2. „Erzeugung positiver Wahrnehmung“

Fraportchef Schulte zeigt sich stets verständnisvoll und geduldig, zugewandt und empathisch, wie auch unser Ministerpräsident, soweit es seine Möglichkeiten zulassen.

Der Flughafen mit seinen schier ins Maßlose reichenden Steigerung der Flugbewegungen wird als „Lebensader“ des Rhein-Main-Gebiets dargestellt, der unerträglich Lärm- und Abgasterror der Flugzeuge auf der neuen Landebahn wird zu unvermeidlichen „Beeinträchtigungen“ umdefiniert, die eine Minderheit zum Wohle der Region lernen muss, zum „Wohl der Allgemeinheit“ in Kauf zu nehmen.

3. „Bekämpfung von Feuer mit Feuer“

Der Bürgerbewegung soll das Bild einer Bewegung für Fortschritt entgegengesetzt werden durch die zukunftsorientierte „Ja-zu-Fra!“- Bewegung. Die Menschen, die friedlich und mit demokratischen Mitteln gegen eine wirtschaftliche und politischer Übermacht für die Erhaltung ihrer Lebensgrundlage und einen umweltverträglichen Flughafenbetrieb eintreten, sollen als rigorose „Flughafengegner“, notorische „Neinsager“ und verbohrte“Fortschrittsfeinde“ abgestempelt werden.

4. „Herstellung von dienstleistungsgestützten Medienbeziehungen“.
Es wird langfristig und großzügig in die „Gestaltung der öffentlichen Wahrnehmung“ öffentliche Kommunikation im Sinne der Interessen von Fraport, Lufthansa und Condor investiert. dazu gehört selbstverständlich das Schalten von Werbung in allen verfügbaren Medien – bis hin zum Rundfunk. Stehen die gesetzlichen Regelungen entgegen, werden sich.schon Wege finden lassen, ausreichende Mittel sind ja vorhanden.

Knut Dörfel, 29.02.2012

Anhang: Verzeichnis der Schriftwechseln Materialien

Verzeichnis Schriftwechsel und Materialien

Lf Nr Stichwort Autor Dateiname/Pfad
1 Anlass zu juristischen Schritten, Auftrag an Anwälte KD Anfrage anwaltliche Unterstützung RAin Philipp-Gerlach
2 Anwälte an HR RAe 2012-02-28_HR-Beschwerde_[12F28] (1)
3 Anwälte an FFH RAe 2012-02-28_FFH-Beschwerde_[12F28]
4 Anwälte an Staatskanzlei RAe 2012-02-28_Staatskanzlei-Beschwerde_[12F28]
5 Anwälte an LPR RAe 2012-02-28_lpr-Beschwerde_[12F28]
6 3 Radiowerbespots ursprüngliche Fassung mindestens gesendet bis Samstag (auch im Internet unter ja-zu-fra.org) Ja zu FRA JaZuFRA_Radio20sec_V1.mp3JaZuFRA_Radio20sec_V2.mp3JaZuFRA_Radio20sec_V3.mp3
7 Ablehnung Werbespot für BI HR/B.H. (knut_dörfel_keine_genehmigung_für_radiospot_für_bi_26.02.11)
8 Mahnung an Staatskanzlei RAe 2012 F 28 S an Staatskanzlei_29.02.2012
9 Mahnung an LPR RAe
10 Schreiben an Odnungsamt Frankfurt KD Ja-zu-FRA Täuschungen von Stadtbehörde H Frank
11 Antwort HR HR 2012-02-29#HR.pdf
12 Aktenvermerk zu Telefonat wg. erneutem Versäumnis Staatskanzlei Vermerk_Telefonat_Hr. Warnke_29.02.2012.docx
13 Antwort LPR LPR Beschwerde gegen Radiowerbung Ja zu FRA.htm_ Ihr Zeichen 2012 F 28 (2)
14 Antwort LPR an Beschwerdeführerin LPR
15 Antwort HR (Cromm) an inzelne Beschwerdeführer HR Weitergeleitete Message Cromm wg politischer Werbung.pdfAntwort HR Cromm an Beschwerdeführerin.doc
16 Einwände gegen Antwort des HR RAe 2012 F 28 S an HR_29 02 2012
17 Einwand gegen Untätigkeit der Staatskanzlei RAe 2012 F 28 S an Staatskanzlei_29.02.2012 (1)
18 Antwort Ordnungsamt O-Amt Ffm Genehmigte Großveranstaltung _Ja zu FRA!_
19 Antwort von den Anwälten von FFH RAe Glock 2012-03-01#Glock RAe
20 Erneute Beschwerde bei Staatskanzleit RAe 2012-03-01_Staatskanzlei-Beschwerde_[12F28]
21 Strategiepapier Burson-Marsteller http://www.netlink.de/gen/Zeitung/strategie.htm
22 Stellungnahme B-M http://burson-marsteller.de/aktuelles/

 

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Demonstrationen am 02.03.2012: Gesundheit im Endanflug – FRANKFURT ERSTICKT am Flughafenausbau und 07.03.2012 in Wiesbaden: Demo am Landtag gegen Flughafenausbau!

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Aktuelle Recherchen beweisen: FRA soll im Verbund mit MUC u. BBI zum Mega-Hub ausgebaut werden… Die Lüge vom „Jobwunder“ ist endgültig widerlegt. Jeder kann sehen, wie die Kumpanei der politisch Verantwortlichen mit dem Fraport-Konzernchefs und ihren Lobbyisten funktioniert und wie globale Konzern-Interessen gegen die Belange der Bevölkerung durchgesetzt wurden und weiter durchgesetzt werden sollen.

Neu zusammengetragen und aktuell: Recherche-Ergebnisse zum Flughafen-Ausbau (2003-2012)
Studien – Masterpläne – PMs – IRs – Konzernberichte_2010

Dankenswerterweise wurden heute der Autorin von „fluglaerm-protest.de““ die Ergebnisse einer intensiven Recherche zum Thema „Flughafen-Ausbau“ (FRA + MUC + BER) übergeben mit der Bitte, das Dokument an all jene BIs, FWG, und Personen weiterzuleiten, „die diese Infos brauchen können!“

In einer Mail schreibt der Autor dazu: „… anbei stelle ich Dir meine Recherche-Ergebnisse zum Thema „Flughafen-Ausbau“ (FRA + MUC + BER) zur freien Verfügung.
Da die „Star-Alliance“ am Himmel mit einer „strategischen Allianz“ am Boden korrespondiert, können wir nicht länger die Standorte BER-FRA-MUC einzeln betrachten, sondern müssen die verschiedenen Ausbau-Vorhaben „vernetzt“ und als Teil EINER Strategie denken.

So korrespondieren die letzen, vollständigen Geschäftberichte_2010 (FraPort-Konzern, DLH-Konzern) mit den Studien (BCG_4/2004, Hujer-Rürup_7/2004), den div. „Masterplänen“_2004/2006, etc.pp, den PM/PR, IR und zeigen, wie die Flughafen-Betreiber, die Fluggesellschaften, die „Lobbyisten“-Verbände (DFS, BDF, ADV, BDL, etc.pp.) seit 2003 ganz gezielt die „Öffentliche Meinung“, die EU-Politik, die Bundes- und Landes-Politik für ihre Ziele infiltrieren und wie im Gegenzug die Bundes-/Landes-Politik immer stärker zum „politischen Arm“ jener Luftverkehrs-Lobby gemacht wird. Unabhängig vom Standort.

Was wir Bürgerinnen und Bürger hieran ändern können („Filzokratie“), kann ich noch nicht vorhersagen. Aber lies selbst!
(…)
Mit solidarischen Grüßen
(…)“

Die eigentlichen Ergebnisse der Recherche sind in einem umfangreichen Word-Dokument Quellenangaben und Links zu Quellen im Internet dargestellt.
Der Autor vermerkt dazu: „Ich lasse das Word-Dokument in seiner ursprünglichen Fassung. So bleiben die Bezüge zwischen Studien, Masterplänen, etc.pp. und den Geschäftsberichten_2010 erhalten.“
Das ganze Dokument kann <hier> zum Lesen und zum Download aufgerufen werden.
Eine kurze Zusammenfassung als „Themen-Überblick des Word-Dokuments in Kürze“ liefert der Autor mit eigenen Worten:

+++Standort FRA soll im Verbund mit MUC und BER/BBI zum Mega-Hub ausgebaut werden (Zeithorizont: 2015/2020; BCG-Studie_2004; IATA-Prognose_2014)+++

+++FraPort- u. DLH-Konzern wachsen gemäß ihrer „strategischen Allianz“ – aber im Ausland und nicht am Standort FRA, BER oder MUC +++

+++anstatt 100.000 propagierter neuer, „nachhaltiger“ Arbeitsplätze (Bender-PM_2004-2009) am Standort FRA bzw. in der Region – entstehen faktisch 6.000 (2011/2012) und mit dem „Hujer-Rürup-Quotienten“ sind es in der Region u. Hessen rund 10.600 in den kommenden Jahren +++

+++anstatt „Jobwunder“ konkreter Stellen-ABBAU bei FraPort und dies, obwohl FRA „der größte internationale Umsteigerflughafen weltweit“ ist (Bender online; FraPort-GB_2010: 2010-2004 rund 4.400 Stellen abgebaut!!)+++

+++die meisten Arbeitsplätze beider Konzerne werden in ihren „wesentlichen Konzernbeteiligungen“, den „Tochtergesellschaften“, sowie den „assoziierten Unternehmen“ im Ausland geschaffen; „Zehnjahresüberblick“-DLH baute weltweit ca. 29.000 Stellen auf; das macht 2.900 p.a. – weltweit…+++

+++marginaler Anteil des Flughafens am BIP – der hess. (industrielle) Mittelstand ist „das wahre Rückgrat der Region“ bzw. Hessens, was Arbeitsplätze, Investitionen, Umsätze u. BIP anbetrifft (Grüschow-Statement in: „Wirtschaftsstandort Hessen“; Hujer-Rürup-Studie_2004; BDI-„Investitionsagenda 2011“+++

+++ wieviele reale, „dauerhafte“ Arbeitsplätze in der Region entstehen werden, ist völlig unklar, da sie von einer „globalen Konjunktur“ abhängig sind+++

+++die Hess. Landesregierung muss die ferneren Konzernziele (Zeithorizont 2020: FRA = Mega-Hub; MUC = Hub; BER/BBI Prestige-Flughafen) kennen, weil ihre Minister und Staatssekretäre verschiedene Ämter und Funktionen im FraPort-Konzern (Aufsichtsrat) innehaben (und Wirtschafts-Lobbyisten ganz konkret Politik mitbestimmen…)+++

+++via Lobbying, Pressing (Droh-Szenarien, wie Stellenabbau, Rezession, etc.), PR-Propaganda, etc.pp. werden in Brüssel, Berlin, München u. Wiesbaden globale Konzern-Interessen gegen Bevölkerungs-Belange durchgesetzt (vgl. u.a. WDR-Doku_2007: „Wir sind drin – Konzernlobbyisten im Zentrum der Macht“ – „Lex Fraport“ = 38:40 Min. d. Doku; auf Nachfrage bestätigte mir Herr Jühe, BM von Raunheim, dass das Lobbying in den letzten Jahren noch weiter zugenommen hat… = „Filzokratie“ anstatt „Transparenz“ und „Demokratie“)+++

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Taskforce Flugwegoptimierung versagt auf ganzer Linie

13.02.2012 08:39
(Bericht der Initiative gegen Fluglärm in Rheinhessen e.V.)
Die in der Vorwoche stattgefundene Sitzung der Taskforce Flugwegoptimierung (TFF) führte leider zu keinen positiven Ergebnissen für die Rhein-Main-Region. Die vorgestellten Ergebnisse zeigen unserer Ansicht nach einen kläglichen Versuch, die Bevölkerung zu beruhigen, im Kern hat die Taskforce aber kläglich versagt.

weiterlesen: <hier>

Informationen zur „Taskforce Flugwegoptimierung“: <hier>

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Warum der Frankfurter Flughafen nicht der „Herzmuskel“ der Region ist!

In einem kritischen Artikel vom 09.02.2012 setzt sich die „Initiative gegen Fluglärm Mainz Oberstadt“ mit dem Mythos vom Frankfurter Flughafen als dem „Herzmuskel der Region“ auseinander. Hier der Nachdruck mit einem herzlichen Dankeschön nach Mainz:

„Immer wieder werden Fluglärmbetroffene mit dem Argument konfrontiert, der Flughafen müsse wachsen, schließlich sei er der „Motor“ und der „Herzmuskel“ der Rhein-Main-Region. Zudem ließ die Fraport AG noch Ende 2011 auf Ihrer Homepage verlauten „Wir schaffen am Frankfurter Flughafen rund 25.000 zusätzliche Arbeitsplätze durch den Flughafenausbau, insgesamt bringt die Erweiterung nach der Berechnungen von Gutachtern rund 100.000 Arbeitsplätze“.

Hierzu ist auf folgendes hinzuweisen: Das Planfeststellungsverfahren
ermittelte für den Ausbaufall am Flughafen lediglich zusätzliche 14.000
Arbeitsplätze. Selbst diese Zahl wurde aber schon 2007 öffentlich in Zweifel gezogen.  weiter: <hier>

Download: <hier>

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ZDF-Sendung „Hallo Deutschland“ vom 09.02.2012

Als Karsten und Sabine La Rocca vor neun Jahren nach Frankfurt-Sachsenhausen ziehen, überzeugt sie die Lage ihres Einfamilienhauses. Doch dann wurde die Landebahn des Frankfurter Flughafens eröffnet…

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1565202/Wohnen-mit-Laermterror

Mehrere betroffene Familien aus Frankfurt-Sachsenhausen sowie eine Immobilienmaklerin kommen zu Wort. Ebenso der  ehemalige Leitende Notarzt des Flughafens und eine Familie aus Flörsheim.

Auch der Chef der Fraport ist mit dabei und gibt heißte Luft von sich; ein Mitarbeiter der Airport Security erzählt sinngemäß, dass die Arbeitsplätze wichtiger seien als der Lärm und Schadstoffbelastung.

Die Proteste am Airport seien zwar immer lautstark aber friedlich. Wir müssen weiter demonstrieren und dürfen nicht aufgeben – wir haben den längeren Atem als Fraport oder die Politik – bis die Bahn geschlossen ist!
G.

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07.02.2012 Die Redebeiträge der Großdemonstration vom 04.02.2012 stehen ab sofort zum Nachhören zur Verfügung

Die Redebeiträge der Großdemonstration vom 04.02.2012 stehen zum Nachhören zur Verfügung
Wir danken dem Bundesverband Freier Radios, dass jetzt die
die Tonaufzeichnungen der Großdemonstration am Frankfurter Flughafen
vom vergangenen Samstag angehört werden können.

Hier ist der Link zu finden…

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05.02.2012 Bouffiers Strategie am Tag nach der Großdemonstration: Heuchelei, leere Versprechungen, düstere Andeutungen zu den Montagsdemonstrationen

Ganz tief in die Trickkiste der Demagogie greift der Ministerpräsident in mehreren Interviews am Tag nach der Großdemonstration gegen den Fluglärmterror und die Vergiftung der Region mit Schadstoffen durch den Betrieb der Landebahn Nordwest. Wir verweisen in diesem Zusammenhang vor allem auf einen Artikel in „echo-online“ von heute, nachzulesen hier: „So wie es ist, ist es nicht hinnehmbar.“

Dabei ist diese Aussage Bouffiers nicht das Papier wert, auf das sie gedruckt ist. Gleiches gilt für das „Bündel von Maßnahmen des aktiven und passiven Schallschutzes“ die angeblich schon auf den Weg gebracht wurden oder „… die wir in drei Wochen fertig haben wollen, den Lärm schrittweise zu mindern. In der Nacht und am Tag.“

Denn unvermindert rückhaltlos bekennt sich Bouffier zum Ausbau und zum uneingeschränkten Betrieb der Landebahn genauso wie zur grenzenlosen Steigerung der Flugbewegungen.
Prüft man die Ausführungen des Ministerpräsidenten im einzelnen, so kann man nur zu dem Schluss kommen, dass in der gesamten Planungsphase des Flughafenausbaus dilettantisch,  grob fahrlässig und verantwortungslos gehandelt wurde. Niemand anders als die Landesregierung hat dafür die Verantwortung.

Nur als brutalstmöglicher Zynismus ist daher Bouffiers Aussage zu werten:

„Zur aktuellen Lärmsituation sagt selbst die Deutsche Flugsicherung: Manchen Lärm kann man erst durch den realen Betrieb feststellen. Es macht einen großen Unterschied, ob jemand damals zukünftige Belastungen ausgerechnet hat oder ob man sie jetzt tatsächlich empfindet. So ist zu erklären, warum jetzt manches unerwartet ist.“

Über den Lärmterror hinaus zum Thema der Vergiftung der Menschen in der Region und im weiteren Umland mit ständig steigenden und sich anreichernden Schadstoffbelastungen äußert sich der Ministerpräsident ohnehin nicht.

Verständnis heucheln, unerträgliche Belastungen verharmlosen, leere Versprechungen machen, in verantwortungsloser Weise Hoffnungen wecken, die zwangsläufig enttäuscht werden, sind aber noch längst nicht alle Elemente des Repertoires von Bouffiers Demagogie.

Vielmehr steigert er sich auch noch in dunkle Andeutungen hinein, was die Zukunft der Montagsdemonstrationen betrifft, bis hin zu Hinweisen, es sei trotz gerichtlich zugesichertem Demonstrationsrecht nicht gesichert, dass die Montagsdemonstrationen weiterhin uneingeschränkt stattfinden können.

Dabei entgeht ihm völlig, dass die Montagsdemonstrationen auf einem demokratischen Grundrecht beruhen und keineswegs auf einem  Zugeständnis oder gar entgegenkommen der Fraport: „Dass eine Aktiengesellschaft wie die Fraport Demonstrationen auf ihrem eigenen Gelände erlaubt, dürfte auf der Welt ziemlich einmalig sein.“  Anscheinend ist Herr Bouffier nicht nur mit seiner Fürsorgepflicht für die Menschen der Region überfordert sondern auch in seinem Demokratieverständnis!

Dazu eine Pressemitteilung der BI Frankfurt-Nord gegen Fluglärm (angelehnt an die zuvor veröffentlichte PM der BI aus Mainz-Oberstadt)

– gesendet an redaktion@faz.destadtredaktion@fr-online.destadtteile@fr-online.deFrankfurt@fnp.deFM-M.Zimmermann@fr-online.de,
andreas.haupt@fma-fnp.dermz-stadtteile@faz.deosten@fnp.de

Pressemitteilung der Bürgerinitiative Frankfurt-Nord gegen Fluglärm

Sonntag, 5. Februar 2012

Am Samstag, dem 4.2.2012 demonstrierten ca. 20.000 Menschen gegen den Ausbauwahn  des Frankfurter Flughafens, für das absolute Nachtflugverbot von 22-6 Uhr, Stilllegung der Nordwest-Landebahn und Deckelung der Flugbewegungen. Wie an allen bisherigen 9 Montagsdemos verlief auch diese Demonstration friedlich.

Die Äußerungen von Volker Bouffier in der Financial Times Deutschland vom 4.Februar 2012 im Vorfeld dieser Demonstration passten überhaupt nicht dazu.
In diesem Artikel mahnte der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier zu friedlichen Protesten am Frankfurter Flughafen. Wörtlich äußerte er: “ Wenn die Sicherheit der Passagiere und Gäste oder die Funktionstüchtigkeit des Flughafens gefährdet werden, dann kann man so etwas nicht mehr machen. “ Weiter führte er aus: “ Eines ist klar: Eine gewalttätige Auseinandersetzung darf es in einem zivilisierten Staat nicht geben.“

Alle bisherigen Demonstrationen verliefen nach Polizeiangaben friedlich und ohne jede Störung des Betriebsablaufs. Die Demonstranten lassen selbstverständlich Flugreisende durch ihre Reihen durch. Was bezweckt Bouffier mit seinen Äußerungen? Will er suggerieren, dass er gewalttätige Auseinandersetzungen für möglich hält? Dies ist nicht angebracht. War das ein Versuch, Menschen einzuschüchtern und davon abzuhalten, ihre Grundrechte wahrzunehmen? Das gehört sich nicht für einen Ministerpräsidenten!

Auch zur Samstagsdemo bestätigte die Polizei deren friedlichen Verlauf ohne jede Zwischenfälle.

Weiterhin äußerte Herr Bouffier, dass er es “ begrüße, dass die Lärm-Gegner am Flughafen ihr Demonstrationsrecht wahrnehmen dürfen. Dass eine Aktiengesellschaft wie die Fraport auf ihrem eigenen Gelände Demonstrationen erlaubt, dürfte auf der Welt ziemlich einmalig sein. Dies ist eine Form des Umgangs miteinander, die ich ausdrücklich begrüße.“

Hierzu ist anzumerken, dass das Bundesverfassungsgericht am 22. Februar 2011 entschieden hat, dass die Versammlungsfreiheit auch im Frankfurter Flughafen gilt. Grund
hierfür ist letztlich die Mehrheitsbeteiligung an der Fraport AG durch das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main. Einzelheiten hierzu sind den Urteilsgründen der Entscheidung
zu entnehmen. Die Demonstrationen im Frankfurter Flughafen bedürfen deshalb keiner Zustimmung der Fraport AG.

Bürgerinitiative Frankfurt-Nord gegen Fluglärm
Eberhard Centner, Sprecher
www.frankfurt-nord-gegen-fluglaerm.de

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